Sachkundenachweis 2019-04-21T20:05:15+02:00

Sachkundenachweis für Hundehalter in Niedersachsen

D.O.Q.-2.0 Test

Grundlage für den Sachkundenachweis ist das Niedersächsische Hundegesetz. HundehalterInnen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen ab dem 1. Juli 2013 ihre Sachkunde nachweisen können und die theoretische und praktische Prüfung für den Sachkundenachweis ablegen. Die genauen Inhalte über das Landeshundegesetz Niedersachsen sind unter folgendem Link Landeshundegesetz zu finden.

Für eine erfolgreiche Prüfung empfehle ich jedem Prüfling, sich intensiv mit dem Thema Hund und Recht in Niedersachsen (ACHTUNG! Nicht mit Nordrhein-Westfalen verwechseln!) auseinanderzusetzen. 

Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs in einer Hundeschule ist keine Voraussetzung für die Prüfung. Auf Wunsch biete ich aber gerne einen Vorbereitungskurs an.

Empfehlung zur Vorbereitung:

Zur Vorbereitung auf  die theoretische Prüfung empfehle ich das Buch von Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen
Sachkunde für Hundehalter: Vorbereitung auf den D.O.Q.-Test 2.0 und andere Hundeführerscheine

Im Internet gibt es zudem diverse Möglichkeiten zur Vorbereitung anhand von Online Tests.

Theoretische Prüfung:

  • Vor Aufnahme der Hundehaltung ist die theoretische Sachkundeprüfung erfolgreich vom zukünftigen HundehalterIn (Person, auf die der Hund angemeldet wird) abzulegen. (§ 3 Abs. 1 S. 3 NHundG) Vor Prüfungsbeginn ist die Identität des Prüflings durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachzuweisen.
  • Durchführung der Prüfung:
    Die Prüfung findet unter meiner Aufsicht statt.
    Die theoretische Prüfung basiert auf einem von Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz freigegebenen Fragenkatalog, der die in § 3 Abs. 2 Satz 1 NHundG genannten 5 Themenbereiche umfasst. 
  • Zur Beantwortung stehen grundsätzlich 45 Minuten zur Verfügung. Für die Prüfung sind Hilfsmittel jeglicher Art nicht zugelassen.
    Bei Täuschung gilt die Prüfung als nicht bestanden.
  • Die theoretische Prüfung kann per EDV oder in Papierform abgelegt werden. Bei der computergestützten Prüfung erfolgen Auswertung, Ergebnismitteilung und Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung unmittelbar
    nach der Prüfung. Bei Prüfungen in Papierform erfolgen Auswertung, Ergebnismitteilung und Aushändigung der Bescheinigung in ca. 1-4 Wochen.
  • Die Abnahme der Prüfung erfolgt in meinen Räumlichkeiten.
  • Kosten für die theoretische Prüfung betragen 65,00 Euro.
  • Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden, allerdings fallen mit jedem Versuch die Kosten für die theoretische Prüfung in Höhe von 65,00 Euro erneut an.
  • Der Vorbereitungskurs (falls gewünscht) auf die theoretische Prüfung umfasst 3 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten. Die Kosten des Vorbereitungskurses Theorie im Einzelunterricht belaufen sich auf 145,00 Euro. In einer Gruppe von mindestens 4 Teilnehmern betragen die Kosten 50,00 Euro pro Teilnehmer.
  • Terminvereinbarung erfolgt flexibel, sobald der Hundehalter sich fit für die Prüfung fühlt.

Praktische Prüfung:

  • Die praktische Sachkundeprüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich abzulegen (§ 3 Abs. 1 S. 3 NHundG).
  • Durchführung der praktischen Prüfung
    Im Verlauf der Prüfung muss deutlich werden, dass der Prüfling die nach § 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund anwenden kann. Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden.
    Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten.
    Die Prüfung findet an mindestens zwei unterschiedlichen Orten statt (verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich).
    Regelungen, die die Prüfung von gefährlichen Hunden betreffen, bleiben hiervon unberührt.
    Am Prüfungstag muss der eingesetzte Hund einen gesunden Eindruck erwecken.
    Offensichtlich kranke oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen.
    Die Verwendung von Hör- und/oder Sichtzeichen ist erlaubt. Es ist auch erlaubt, den Hund bei korrektem Verhalten zu belohnen.
  • Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn der Prüfling die nach § 3 Abs. 2 S. 1 NHundG erforderlichen Kenntnisse nachweist und den Hund sicher durch die vorgegebenen Prüfungssituationen führen kann.
  • Als nicht erfolgreich abgelegt gilt insbesondere, wenn der Prüfling
    • den Hund nicht unter Kontrolle hat,
    • sich unangemessen verhält oder
    • von elf Prüfungssituationen fünf oder weniger erfolgreich absolviert.
  • Die Kosten für die praktische Prüfung betragen 75,00 Euro.
  • Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden, allerdings fallen mit jedem Versuch die Kosten für die Prüfung in Höhe von 75,00 Euro erneut an.
  • Der Vorbereitungskurs (falls gewünscht) umfasst 3 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten. Die Kosten des Vorbereitungskurses Praxis im Einzelunterricht belaufen sich auf 195,00 Euro. In einer Gruppe von mindestens 4 Teilnehmern betragen die Kosten 60,00 Euro pro Teilnehmer.
  • Terminvereinbarung erfolgt flexibel, sobald der Hundehalter sich fit für die Prüfung fühlt.
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