Hundeerziehung und das Gesetz!

//Hundeerziehung und das Gesetz!

Hundeerziehung und das Gesetz!

Hundeerziehung und das Gesetz!

Die Tiere empfinden, wie der Mensch, Freude und Schmerz, Glück und Unglück!
(Charles Darwin, Naturforscher, 1809–1882)

Wir lieben unsere Hunde und möchten, dass es ihnen gut geht. Aber wie reagieren wir, wenn der doch eigentlich so geliebte Hund sich nicht so verhält, wie wir es von ihm erwarten? Verhalten wir uns ihm gegenüber dann so, wie es dem Gesetz und der Ethik entspricht?

In der Hundeerziehung gibt es leider auch heute noch Methoden, die nach dem Tierschutzgesetz Gott sei Dank schon lange verboten sind. An dieser Stelle möchte ich nur ein paar der Methoden erwähnen. Die Hunde wurden nicht selten auf den Rücken geworfen, getreten, geschlagen, in die Lefzen gekniffen, mit einem Stachelhalsband, Elektrostößen oder unangenehmen Tönen „erzogen“. Auch der Leinenruck oder das Würgen am Halsband – ungeachtet der Tatsache, damit Schilddrüsenprobleme zu begünstigen – wird heute noch sehr häufig eingesetzt. Ich gebe zu Bedenken, dass selbst der Einsatz von Wasser oder Rütteldosen, oder das Zuhalten der Schnauze unerwünschte wie auch unangebrachte Erziehungsmethoden sind.

Geregelt ist dies im:
Tierschutzgesetz § 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Erläuterung zum Gesetz: Das unerwünschte Verhalten eines Hundes liefert uns keinen vernünftigen Grund, ihm Schmerzen oder Schaden zuzufügen. Vernünftige Gründe liegen nur vor, wenn dem Hund z. B. medizinisch geholfen werden muss und dabei Schmerzen nicht zu vermeiden sind. Darum ist eine Kastration heute auch nur noch unter dem Gesichtspunkt der medizinischen Notwendigkeit erlaubt.

Nach heutiger Gesetzeslage darf also ein Hund mit Methoden (Beispiele s. o.), die dem Hund Schmerzen oder auch psychische Leiden zufügen NICHT erzogen werden. Kommt es zu einer Anzeige, werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vom zuständigen Veterinäramt verfolgt und abgestellt. Bei entsprechenden Hinweisen überprüft das Amt auch private Tierhaltungen und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl der Tiere.

Wie kann ich aber nun stattdessen meinen Hund erziehen?

Zuerst einmal sollte ich mir Gedanken darüber machen, was meinen Hund bewegt, das für uns unerwünschte Verhalten zu zeigen. Wir sollten uns der Tatsache bewusst sein, dass unsere Hunde nun einmal nicht jeden anderen Hund mögen. Das ist bei uns Menschen ja auch nicht anders. Dazu kommen noch Konstellationen, in denen ein Rüde sich bzgl. der anwesenden Damenwelt anderen Rüden gegenüber behaupten will. Das ist ein ganz normales Verhalten. Hier sollte man eher überlegen, wie man seinem Hund in dieser Situation helfen kann.

Die richtige Einschätzung der Situation, ein gut aufgebauter Rückruf, Bindungsaufbau durch Blickkontakt sind nur ein paar Möglichkeiten, die Konflikte zu bewältigen.

Die Erziehung mithilfe der positiven Verstärkung wird heute in guten Hundeschulen sehr erfolgreich eingesetzt. Wer diesbezüglich Hilfe braucht, kann sich gerne an mich oder eine entsprechende Hundeschule in seiner Region wenden. Zu finden sind Hundeschulen, die sich zu einer gewaltfreien Erziehung verpflichten z. B. unter dem Link https://www.trainieren-statt-dominieren.de/trainer-umkreissuche.

Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert und trägt sicherlich zu einem vertrauensvollen Miteinander bei.

 

 

Von | 2020-01-14T11:43:21+01:00 Oktober 7th, 2019|Uncategorized|0 Kommentare

Über den Autor:

Hey, ich bin Martina Leist und lebe in Rödinghausen-Bruchmühlen mit meinem Mann, meiner Mutter und unseren drei Eurasiern. Mit großer Leidenschaft arbeite ich als zertifizierte Hundetrainerin nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und der positiven Verstärkung nach den Vorgaben von Trainieren statt dominieren. Neben der Verhaltensanalyse und einem kompetenten Hundetraining biete ich auch eine fachkundliche Beratung zur Ernährung von Hunden.